Informationen für Veranstalter
Sie können HIER die Ausschreibungsunterlagen für den „Kinosommer Niederösterreich" 2025 anfordern.
Diese werden Ihnen im Februar 2025 zugesandt.
Diagonale Büro Wien
1010 Wien, Rauhensteingasse 55
T +43 / (0) 1 / 595 45 56
office@diagonale.at
www.diagonale.at
Häufig gestellte Fragen
Wie bewerbe ich mich bei der Aktion „Kinosommer Niederösterreich“?
Ab Februar jedes Jahres sind die Einreichformulare- und Informationen auf www.kultursommer-noe.at/kinosommer/ zu finden.
Wann findet der Kinosommer NÖ 2024 statt?
Juni bis 30. September
Wann endet die Einreichfrist?
am 12. April 2024.
Wer kann teilnehmen?
Vereine und Gemeinden, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Max. 30 bis 50 % der Gesamtkosten können vom Land NÖ übernommen werden, der Rest wird durch Eigenleistungen der Gemeinde (bar und/oder unbar), Sponsoren und Eintritte bedeckt.
Welches technische Equipment brauche ich?
Bei Projektion durch Beamer ist eine Lichtleistung von mindestens 10.000 Ansilumen Voraussetzung.
Wenn Sie die Filme auf Beamer zeigen möchten, dann wird einer in Blu-ray-Qualität empfohlen. Auch eine professionelle Tonanlage ist empfehlenswert.
Gibt es technische Unterstützung bei der Durchführung des Kinosommers und wo kann ich mich informieren?
Wenn Sie professionelle Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Veranstaltung benötigen, so gibt es Firmen, die sich darauf spezialisiert haben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Banu Mukhey (banu.mukhey@eu-xxl.at), die Ihnen gerne weiterhilft.
Welche Filme können gezeigt werden?
Sie können Langspielfilme (ab 75 Minuten) aus allen Ländern zeigen, jedoch muss der europäische Anteil des Programms bei mindestens 60% liegen.
Außerdem muss mindestens ein Langfilm (Spiel- oder Dokumentarfilm) aus dem aktuellen Programm der Diagonale gezeigt werden.
Wie kläre ich die Filmrechte?
Sie können z.B. auf der Seite www.film.at den von Ihnen gewünschten Filmtitel eingeben und sehen den Verleiher des Films.
Sie können den Verleiher anrufen oder anschreiben und die Details Ihrer geplanten Veranstaltung mitteilen.
Die Filmrechte müssen vor Veröffentlichung Ihres Kinosommer-Filmprogramms geklärt sein.
Wo kann der Kinosommer stattfinden?
Die Veranstaltungen sind bei Schönwetter an einem Veranstaltungsort im Freien durchzuführen. Es wird empfohlen, ein Ausweichquartier bei Schlechtwetter einzuplanen.
Wann muss ich mein Programm bekanntgeben?
Je früher Ihr Programm feststeht, desto früher kann es auf der Seite www.kultursommer-noe.at/kinosommer/ veröffentlicht und auch von Medien übernommen werden. Jedoch spätestens vier Wochen vor der ersten Filmvorführung.